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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
(AGB) (c) Frank Bauermann Tel.: +49 2331 302010 Mobil: +49 179 1007566 Sämtliche auf dieser Internetpräsenz -und aller durch Links erreichbare Seiten- befindlichen Daten -incl. Texte, Audio und Bilddaten- unterliegen dem Urheberschutz. Unerlaubte
Vervielfältigung , Nutzung, Öffentlichmachung, Weiterverarbeitung egal
in und auf welchem Medium sind strengstens untersagt und ziehen sofort
zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Hohe
Schadensersatzklagen erfolgen umgehend..! Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Fotografen und zwingend mit deutlich wahrzunehmendem Quellennachweis und Link auf www.beautyshooting.de plus Namensnennung des Fotografen wie folgt: "Photo Frank Bauermann, www.beautyshooting.de" - alle Rechte bleiben beim Fotografen...! I.
Allgemeines 1.
Die nachfolgenden
allgemeinen Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen. 2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 3.
Wenn der Kunde den AGB
widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen 4.
Die AGB gelten im Rahmen
einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen. II. Überlassenes
Bildmaterial 1.
Die AGB gelten für
jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie
gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial. 2.
Der Kunde erkennt an, dass
es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt. 3.
Vom Kunden in Auftrag
gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten sind. 4.
Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 5.
Der Kunde hat das
Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben. 6.
Reklamationen, die den
Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen III. Nutzungsrechte 1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich
nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2.
Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 3.
Mit der Lieferung wird
lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation
und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. 4.
Jede über Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: ·
eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken, ·
jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials, ·
die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm
etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, ·
jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern, ·
jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in
anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt), ·
die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. 5.
Veränderungen des
Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Dies gilt auch bei Veränderung
und/oder Hinzufügungen etwaiger Texte, Bildunterschriften etc. die u.a.
zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw. -soweit möglich- bei
Gegenständen zur Herabwürdigung von Firmen führen können. Auch darf
das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden. 6.
Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 7.
Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. IV. Haftung Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn,
es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge. V. Honorare 1.
Es gilt das vereinbarte
Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer. 2.
Das Honorar gilt nur für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 3.
Durch den Auftrag
anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden. 4.
Das Honorar gemäß IV. 1.
AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von
mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an. 5.
Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen. VI. Rückgabe des
Bildmaterials 1.
Das Bildmaterial ist in der
gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen. 2.
Überlässt der Fotograf
auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist. 3.
Die Rücksendung des
Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. VII. Vertragsstrafe, Blockierung,
Schadensersatz 1.
Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 2.
Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. 3.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe
von ·
Euro 0,25 pro Tag und Bild
für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate ·
Euro 1,50 pro Tag und Bild
für Dias, Negative oder andere Unikate. 4.
Für beschädigtes, zerstörtes
oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten,
ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe
von ·
Euro 40,00 pro s/w- oder
Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat ·
Euro 130,00 pro Mittel-
oder Großformat-Dia-Duplikat ·
Euro 550,00 pro
Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat ·
Euro 1250,00 pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Bei Beschädigungen
sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang
der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder
gar kein Schaden eingetreten ist. 5.
Bei fehlendem Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden
ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu
zahlen. 6.
Durch die in Ziffer VII.
vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. VIII. 1.
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen
ins Ausland. 2.
Nebenabreden zum Vertrag
oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3.
Die etwaige Nichtigkeit
bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des
Fotografen. ©
Frank Bauermann -
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